Abmahngründe die zur Abmahnung berechtigen

Wann darf ich abmahnen?
Eine Liste der zuletzt am häufigsten benutzten Abmahngründe ist leicht zusammengestellt aber nie Aktuell. So kann gerade in dem Moment wo ich diese Zeilen schreibe ein windiger Advokat schon wieder einen Weg gefunden haben, mit dem er seinem Mandanten zu recht und sich zu Geld verhilft. Dennoch folgt nun eine Auflistung der beliebtesten Abmahngründe:
- Versandkosten ins Ausland
- Versandkostenangabe bei Preissuchmaschinen
- Einschränkungen des Widerrufs oder Rückgaberechtes
- Falsche Preisangaben oder frühere Preise
- Falsche UVP
- Markenverletzung durch Import
- Privatverkauf durch Gewerbetreibende /Irreführung
- Falsches oder unvollständiges Impressum
- Fehlende Angabe der MwST (Mehrwertsteuer) bei der Preisangabe
- Fehlende oder falsche Angaben
- Werbung mit lebenslanger Garantie
- Abkürzung UVP für unverbindliche Preisempfehlung verwendet
- Angebot von "unversicherter Versand"
- Ausschluss der Gewährleistung
- Fehlende Widerrufsbelehrung bei eBay
- Lieferzeitangabe bei Preissuchmaschinen
- Rücksendung nur in Originalverpackung
- Unfreie Pakete werden nicht angenommen
- Ungenehmigte Verwendung von Fotos
- Unwirksame AGB Klauseln
- Wertersatz bei Widerruf
- werben mit Testsiegen ohne Herkunftsangabe
Zugegeben sind sicherlich einige Verstöße aufgeführt die einem Unternehmer dazu verleiten könnten eine Abmahnung anzustreben. Auf jeden Fall bei Verletzung von Patenten, Diebstahl von Markennamen oder Urheberrechtsverletzungen. Das Recht steht dem Eigner zu. Jedoch sollte die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Ein Multikonzern sollte nicht auf gedeih und Verderb einen 17 Jährigen Schüler für den Rest seines Lebens in Schulden stürzen.
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