Sie wurden von mir, preun.net abgemahnt...

Sie wurden durch mich Abgemahnt?
Sie haben von mir eine Mail erhalten mit einer angehängten Abmahnung?
Nun, zunächst einmal keine Panik
Es handelt sich bei dieser Abmahnung um eine auf jeden Fall ernst zu nehmende Abmahnung nach den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, (UWG), sowie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht. (BGB-Info)
Aber warum keine Panic?
Entgegen der sonst üblichen, anwaltlichen Abmahnung, erhalten Sie Ihre Abmahnung ohne die üblicherweise angefügte Kostennote. Das bedeutet dass ich im Gegensatz zur anwaltlich erstellten Abmahnung, keine Gebühren verlange. Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht kann bei einem Streitwert oder auch Gegenstandswert von zurzeit üblichen 50.000? schnell zu Anwaltsgebühren von 700 ? 800? und mehr führen. Zumindest diese Gebühren brauchen Sie bei mir nicht zu zahlen... bis jetzt noch nicht.
Also doch Panic?
Nur ein wenig, hängt auch mit Ihrer Einsicht zusammen. Gehen Sie bitte davon aus, dass der von mir angemahnte Zustand, z.B. unversicherter Versand, oder eine Abmahnung wegen PAngV, vielleicht auch wegen fehlerhafter AGB (salvatorische Klausel, definierter Gerichtsstand) ein berechtigter Abmahngrund ist. Somit hätte jeder gewerbetreibende Händler, dem Sie als Wettbewerber ein Dorn im Auge sind, einen Grund Sie über einen Anwalt abmahnen zu lassen. Zu den Kosten weise ich noch mal auf die angeführten Gegenstandswerte und Streitwerte von 50.000? und mehr hin. Abmahngebühren und Anwaltskosten von 700 ? 800? oder mehr wären in diesem Falle fällig. Bei mir kostet die Abmahnung bis jetzt nur ein wenig Herzklopfen.
Jetzt hab ich Panic
Das ist auch gut so. Anliegend zu dem Anschreiben erhalten Sie eine vorbereitete Unterlassungserklärung, bzw. eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Dort verpflichten Sie sich, im Namen Ihres Unternehmens, die in der Abmahnung aufgeführte Wettbewerbsverstöße umgehen einzustellen und diese auch nie zu Wiederholen. Damit ich, als Unterlassungsberechtigter, auch davon ausgehen kann das Sie mich in meinem Wettbewerb nicht mehr stören, ist diese Unterlassungsverpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe gekoppelt.
Vertragsstrafe? Was kommt nach der Panic?
Nur die Ruhe bewahren. Die Vertragsstrafe wird nur im Wiederholungsfall fällig und auch nur dann, wenn ich die erneute Wettbewerbsstörung feststelle. Im weiteren regelt das UWG diesen Anspruch auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz und auch eine Vertragsstrafe wird dort manifestiert: (§ 12,1 UWG). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur eine mit einem angemessenen Vertragsstrafeversprechen gesicherte Erklärung die Vermutung für das Vorliegen der Gefahr einer Fortsetzung oder Wiederholung der rechtswidrigen Gegebenheit ausräumt. Es genügt an dieser Stelle nicht, dass Sie die Störung beseitigen und mir einfach ein Versprechen geben es nicht wieder zu tun.
Regelmäßig bewegt sich diese Vertragsstrafe bei 5.100,-- ? und mehr.
Sie sollten also nach erhalt meiner Abmahnung auf jeden Fall im ersten Schritt die abgemahnte Wettbewerbsstörung beseitigen, es könnte ja immerhin sein, dass zwischenzeitlich ein anderer auf diese Wettbewerbsstörung aufmerksam wurde und auch eine Abmahnung an Sie vorbereitet. Bitte senden Sie mir auch im jeden Fall die unterschriebene Unterlassungsverpflichtungserklärung zurück. Zur Wahrung der gesetzten Frist, reicht die Übermittlung per Fax. Bitte investieren Sie auch noch das Briefporto und senden mir die Erklärung zurück.
Mitmachen?!
Stöbern Sie bei Ihren Wettbewerbern auch nach dem Preis? Sie suchen Gründe warum Ihre Konkurenz besser bei google oder Yahoo! gelistet ist als Sie? Bei Dieser Suche sollten Sie nun auf diese Umstände achten, welche bei Ihnen von mir abgemahnt wurden. Geben Sie mir eine Info oder mahnen Sie selber ab, wie ich Sie abgemahnt habe. Das Recht dazu haben Sie.
Fazit
Ich darf Ihnen nach dem Gesetz keine Rechtsberatung geben. Doch ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine juristische Beratung einzuholen was den Betrieb eines Onlineshops angeht. Vielleicht benutzen Sie einfach einen der unten aufgeführten Links, dort finden Sie online Rechtsberatung.
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