Abmahnungen im Internet

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Brigitte Zypries 3. Juli 2006
Bundesministerin der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
ministerin@bmj.bund.de
Abmahnungen im Internet - Ein offener Brief an die Justizministerin
Sehr geehrte Frau Zypries,
Ihr Vorschlag einer Deckelung der Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen
ist eine nette Idee. Sie ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein im
deutschen Abmahnsumpf.
Haben Sie doch endlich den Mut, diesen ganzen Sumpf trockenzulegen!
Die Kostenerstattung im Abmahnfall ist eine typisch deutsche Regelung, die
es sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Eine Regelung, die, wie wir
nachfolgend erläutern werden, niemals funktioniert hat, überhaupt nicht
funktionieren kann, und im Bereich des Internets mittlerweile zu einer
Korrumpierung des deutschen Anwaltswesens beiträgt, wie wir anhand von
Dutzenden uns vorliegenden, teilweise geradezu absurd unverschämten
Abmahnungen belegen können.
Das Problem des Abmahnmissbrauchs ist seit über zwei Jahrzehnten bekannt.
Durch das Internet hat es aber inzwischen ungeheuerliche Ausmaße angenommen,
und das Justizministerium sieht seit Jahren tatenlos zu bzw. lässt sich
ausgerechnet von den Abmahnungsgewinnlern (Anwälte und Wettbewerbszentrale)
von der angeblichen Notwendigkeit der bestehenden Regelung überzeugen. Das
ist, als würde man einen Wucherer fragen, was er von einer Gesetzgebung
gegen Wucher hält.
Neben den täglichen Missbrauchsfällen aus der Praxis lässt sich auch
theoretisch belegen, warum die Kostenerstattung im Abmahnungsfall überhaupt
nicht funktionieren kann:
1. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung, gewissermaßen ein
Vergleich. Vergleich würde aber bedeuten, dass, wenn überhaupt, beide
Parteien die Anwaltskosten zu tragen haben. Dem Abgemahnten die
Anwaltskosten alleine aufzuerlegen, ist eine Umkehr der klassischen
Beweislast (er soll jetzt, unter enormem Aufwand und Risiken, durch
eventuelle Gegenklage, seine vollständige Unschuld belegen, oder halt
zahlen), vor allem aber ist es Voraussetzung und Ursache für die
unzähligen leichtfertig oder gar vorsätzlich versandten, unklar bis
unrechtmäßigen Abmahnungen, sowie die beispiellose Hexenjagd auf
Bagatellfälle im deutschen Netz.
Ein Anwalt geht dabei in Deutschland keinerlei Risiko ein, niemand überprüft
sein Tun, und selbst bei einer erfolgreichen Gegenklage des Abgemahnten
bekommt er sein Geld und muss keinerlei Folgen fürchten. Für den Abgemahnten
dagegen bleiben immer Folgen, selbst wenn er gewinnt. Niemand entschädigt
ihn für Zeitverlust, schlaflose Nächte, und oft bleibt er auch auf den
außergerichtlichen Kosten seines eigenen Anwalts sitzen.
2. Die Streitwert-orientierten Kosten für Gericht und anwaltliche Tätigkeit
führen ohnehin dazu, dass Privatpersonen und nichtkommerzielle
Internetveröffentlichungen (Foren, Blogs etc.) ebenso wie kleine
Unternehmer, vom Recht praktisch ausgeschlossen werden. Sie können,
angesichts ungeheurer Prozesskosten und -Risiken im gerichtlichen
Vergleichsfall, ein Einklagen ihres Rechts nicht mehr finanzieren, oftmals
nicht mal anwaltliche Beratung.
Stück für Stück weichen sie zurück, bis das Internet schließlich in der Hand
einiger weniger, monopolistischer Medienkonzerne sein wird. Täglich bekommen
wir Mails von Homepages, Initiativen, und Ich-AGs, die aufgrund von
Abmahnungen vom Netz genommen und deren Betreiber teilweise zum
Sozialfall wurden.
3. immer wieder taucht das Argument auf, das Internet wäre kein
"rechtsfreier Raum" und es müßte deshalb die Abmahnungs-Sanktion geben. Das
ist ein Trugschluss! Die Abmahnung ist eine zivilrechtliche
außergerichtliche Einigung. Es steht weder Anwälten noch Privatpersonen zu,
"Strafen" zu verhängen, und schon gar nicht, sie in die eigene Tasche zu
wirtschaften. Das führt zwangsläufig zu Zuständen wie in einer
Bananenrepublik, und die haben wir mittlerweile im deutschen Internet. Die
deutsche Abmahnung macht das Internet überhaupt erst zum "rechtsfreien
Raum", zum Raum für Selbstjustiz und hemmungslose Abzocke durch schwarze
Schafe unter den Anwälten. Überall sonst auf der Welt kommt man hervorragend
ohne diese rein deutsche Sonderregelung aus.
FAZIT: Die tägliche Praxis im Internet sieht so aus, dass man, selbst als
sehr wahrscheinlich zu Unrecht Abgemahnter, besser zahlt und klein beigibt,
als sich einer widersprüchlichen Internet-Rechtsprechung mit ungeheuren
Streitwert-Risiken auszusetzen. Ein Prozessrisiko von auch nur 10% ist bei
Streitwerten von über 100.000 Euro für Privatpersonen und Kleinunternehmer
nicht tragbar!
Auf diese Furcht bauen und von dieser Furcht leben die professionellen
Abmahnungsabzocker!
Webmaster werden zum Freiwild einer verrückt gewordenen Rechtsmaschinerie.
Anwälte werden zu Blutsaugern eines ohnehin durch Regelungswut in der
Wettbewerbsfähigkeit stark beeinträchtigten deutschen Internets. Abmahnungen
werden zum Mittel des modernen Wettbewerbs, um lästige, kleine Konkurrenten
zu schädigen oder vom Markt zu drängen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. R. Freund
Vertreter und Mit-Initiator von
www.rettet-das-internet.de
diverse Quellen:
www.dr-bahr.com/promotion.html (wissenschaftliche Arbeit zum
Abmahnungsmissbrauch.)
www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm
(gerne werden diese Beispiele von uns erläutert und mit realen Abmahnungen
untermauert)
www.lawblog.de/index.php/archives/2006/05/30/abmahnsumpf/
(eine Diskussion zur hier beschriebenen Thematik)
Email an Frau Zypries
(Ergänzt diese Email mindestens mit Eurem Namen und Adresse, eventuell noch
ein paar persönlichen Zeilen!)
Bücher zum Thema: