Endlich rächt sich, was andern schadet

Voll auf die Fresse bekommen,
hat nun das bekannte Gespann von Websitebetreibern, welche sehr Fragwürdige, und dennoch begehrte Dienstleistungen anboten. Dabei gingen die Betreiber immer nach dem gleichen Schema vor. Auf der Seite wurden Informationen so angeboten, dass der Besucher die im "sehr" kleingeschriebenen "Kleingedruckten" versteckten Preis, meist auch noch als Wortzahl getarnt, oder noch dreister, der Betrag wurde in den AGB versteckt.
Die Fälle gingnen durch Funk und Fernsehen und landeten schlussendlich vor dem Gericht. Die Richter am AG München sahen dich die strittigen Seiten an und stellten fest, dass bewusst dem Besucher vorenthalten wurde, dass die Dienstleistung kosten nach sich ziehen wird. Die Kosten wurden in der Regel mit recht unfreundlichen Mahnbriefen angemahnt. Einer dieser Briefe landete nun zur richterlichen Entscheidung auf den Tisch des besagten Amtsgericht in München.
Mit Urteil AZ:161 C 23695/05 erteilte das Gericht dieser Abzocke eine Ohrfeige die, so hoffe ich die Marotten dieser "Gängster" ein schallendes Ende bereitet.
Auf der anderen Seite kann ich natürlich nur an den Verstand der Menschen Appelieren, sich alles genau durchzulesen was nach kostenlos und Umsonst aussieht.
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