Was zu einer Abmahnung gehört

Abmahnwahn, Abzocker im Netz abmahnopfer

Wichtige Kleinigkeiten im Rahmen einer Abmahnung.

Ist eine Vollmacht der Abmahnung zwingend beizufügen?

Es herrscht Uneinigkeit. In einer Zusammenfassung des Rechtsanwaltes Oliver Langner fand ich eine Auffassung, welche sogar zu einer Unwirksamkeit einer Abmahnung führen kann, wenn die Vollmacht nicht beigefügt ist. Einige Gerichte sollen diese Ansicht teilen, Urteile waren leider nicht im direkten Bezug darauf aufgeführt.
Aus meiner eigenen Erfahrung weis ich nun, dass eine fehlende Vollmacht in der Tat eine Abmahnung abwehren kann.(05.02.2007)

Die Fristen

Die Fristen, die dem Abgemahnten zur Abgabe der Strafbewährten Unterlassungserklärung gewährt werden sind in der Regel sehr kurz. Zwischen 2-10 Tage selten mehr. Das rührt aus der vermuteten Eilbedürftigkeit bei Wettbewerbsverstößen. Die Frist sollte jedoch so weit gefasst werden, dass dem Abgemahnten Zeit bleibt Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

Gerichtlichen Maßnahmen:

Fast schon zum guten Ton einer Abmahnung gehört es, sofern die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben wird, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Das kann z.B. die Anstrebung einer einstweiligen Verfügung sein oder die Klage auf Unterlassung.

Bei der einstweiligen Verfügung, beantragt der Abmahnende beim Landgericht die einstweilige Verfügung. Im Wettbewerbsrecht wird eine solche in der Regel ohne Anhörung des Abgemahnten erlassen. Ein solches Verfahren ist nur gerechtfertigt, wenn es die Sache erfordert, es muss eine Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit vorliegen
Diese Dringlichkeit wird im Wettbewerbsrecht (§ 25 UWG) allerdings vermutet, zugunsten des Antragsstellers. Somit ist es nicht unüblich, das der Antragsgegner nach erfolgloser Abmahnung oder unzureichender Unterlassungserklärung plötzlich den Gerichtsvollzieher mit einer einstweiligen Verfügung vor der Tür stehen hat.

Die Kosten einer Abmahnung

Wurde zurecht abgemahnt, muß der abgemahnte die Kosten tragen. Dazu habe ich an anderer Stelle bereits erklärt, dass die anwaltliche Kostennote in der Regel ein fester Bestandteil der Unterlassungserklärung ist. Begründet ist die Schadensersatzpflicht in der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Die Abmahnung sollte, unter Betrachtung der Kosten und weiterer Faktoren, im Sinne des Abgemahnten sein und kann somit als Geschäftsführung ohne Auftrag betrachtet werden. Denn hätte der


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The first thing we do, let’s kill all the lawyers!(Henry the Sixt)
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