Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

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Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Was ist eine Abmahnung und was kann man dagegen tun ?

Eine Abmahnung ist ein Brief, eine Mail, ein Fax oder es kann auch ein Anruf sein, mit dem ein Unterlassungsanspruch zunächst auf den außergerichtlichen Weg geltend gemacht werden soll. Eine Abmahnung ist nicht Empfangsbedürftig, wie zum Beispiel eine Kündigung. Daher ist es für die Wirksamkeit unerheblich, ob der abgemahnte von der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch Kenntnis erlangt hat.Letzlich ist eine Abmahnung auch als Handlung im Sinne des Abgemahnten zu betrachten, auch als Geschäftsführung ohne Auftrag bezeichnet.

Der übliche Ablauf der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sieht etwa wie folgt aus:

Ein Gewerbetreibender bemerkt bei einer Werbemaßnahme eines Konkurrenten einen vermutlichen Verstoß gegen das Gesetz. Er fühlt sich im Wettbewerb gestört. Er hat nun diverse Möglichkeiten diesen vermuteten Wettbewerbsverstoß zu behandeln.

Sofern ein Anwalt hinzugezogen wird, schreibt dieser nun den Konkurrent an und fordert diesen auf, den Wettbewerbsverstoß zukünftig zu unterlassen. Damit sein Mandant sicher sein kann, dass der abgemahnte in Zukunft keine weiteren Wettbewerbsverstöße mehr unternimmt, fordert der den abgemahnten auf, eine Strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine Abmahnung hat folgenden Inhalt oder sollte zumindest diese Punkte ansprechen:

Anforderung an die Abmahnung

Aber Achtung, bei Fehler müssen Sie möglicherweise den Abmahnenden unterrichten. Dies gilt z.B. wenn eine Abmahnung, etwa wegen eines Faxproblem, nur verstümmelt angekommen ist, oder eine Email nicht gelesen werden kann.

Der Wettbewerbsrechtlicher Vorwurf



Bücher zum Thema:

in God we trust - the other pay cash
The first thing we do, let’s kill all the lawyers!(Henry the Sixt)
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